§ 1 Mietgegenstand und Buchung
(1) Der Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen. Die Mietobjekte sind Nichtraucherobjekte.
(2) Die Buchung erfolgt online oder schriftlich mit den Buchungsunterlagen des Vermieters. Mit der Buchung bietet der Mieter den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung, dem Mietvertrag und des Eingangs der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters kommt das Vertragsverhältnis zustande.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer folgende Einrichtungen zu nutzen:
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustür-/Wohnungsschlüssel.
§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom Anreisetag bis zum Abreisetag an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
(4) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand (Mülleimer geleert, Spülmaschine ausgeräumt, Bettwäsche abgezogen) an den Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben und die Schlüssel wie vereinbart auszuhändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mieter hat innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Anreise auf das Konto des Vermieters zu zahlen.
(2) Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage, oder bis zum Anreisetag in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
(3) Die Aushändigung des Schlüssels für die Ferienunterkunft erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung des Gesamtmietpreises.
(4) Die Kosten für Strom, Wasser, Gas, Internet und Heizung sind im Gesamtpreis enthalten.
(5) Alle angegebenen Preise sind in Euro angegeben und enthalten die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu den selben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Für Buchungen bis zum 23.03.2025 gilt:
für Buchungen ab dem 24.05.2025 gilt:
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 5 Rücktritt und Kündigung des Vermieters
(1) Der Eigentümer ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Erdbeben, Überflutungen, etc. oder bei nicht vorhersehbar aufgetretenen Schäden am Objekt (z. B. Rohrbruch etc.), die eine Vermietung nicht zulassen, vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurückzutreten. Eine Erstattung der geleisteten Zahlungen wird nach vorheriger Mitteilung der Bankverbindung umgehend geleistet.
(2) Der Eigentümer ist berechtigt den Mietvertrag zu kündigen, wenn der Mieter bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen, z. B. bzgl. der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren machte. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
(3) Der Eigentümer ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Mietobjekt zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird sowie begründeter Anlass zu der Annahme vorliegt, dass die Inanspruchnahme der Leistungen die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Mieter oder Nachbarn oder das Ansehen des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Eigentümers zuzurechnen ist. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
$ 6 Mietkonditionen
(1) Vom Mietpreis umfasste Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei Änderung der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl ist der Mieter verpflichtet, dies vor Anreise schriftlich mitzuteilen und einen entsprechend der Personenzahl zu leistenden Mietpreis zu zahlen. Bei Überbelegung bzw. bei Aufenthalt nicht angemeldeter Personen während der Mietzeit behält sich der Eigentümer vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und ggf. das Mietobjekt sofort zu räumen.
(2) Zusatzleistungen
Zusatzleistungen (Wäscheservice, Babyreisebett, Hochstuhl) können nur vor Mietbeginn verbindlich gebucht werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Auslieferung am Anreisetag besteht bei nachträglicher Buchung nicht, weshalb die Zusatzleistungen dann nicht verbindlich zugesagt werden können.
(3) Besuch
Tagesbesuche von Familienangehörigen oder Bekannten sind grundsätzlich vorher anzumelden. Übernachtungen dieser Personen im Mietobjekt müssen vor Anreise gemeldet werden und somit in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Dafür ist der Betrag der gültigen Preisliste pro Person und Nacht zu entrichten. Der Eigentümer bzw. sein Vertreter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht das Mietobjekt jederzeit zu kontrollieren und unangemeldete Mehrpersonen umgehend aus dem Mietobjekt zu verweisen.
(4) Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten.
(5) Zutrittsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer bzw. sein Vertreter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Mietobjekt und dem Grundstück, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wird der Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informiert, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(7) Garten- und Poolpflege
Der Garten und der Outdoor-Whirlpool benötigen eine regelmäßige Pflege und Wartung. Zur Ausübung der dafür notwendigen Arbeiten sind der Eigentümer oder seine Vertreter jederzeit berechtigt, das Grundstück zu betreten. Es wird stets versucht, die für den Mieter entstehenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihr befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme der Ferienwohnung und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.
(4) Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen.
§ 8 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
$ 9 Haftungsausschluss
(1) Der Eigentümer haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Feuer und Wasser an dem Eigentum des Mieters. Bei ggf. durchzuführender, gebuchter Zwischenreinigung des Mietobjektes ist der Mieter während dieser Zeit zugegen.
(2) Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen oder sonstige Störungen, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches des Eigentümers liegen, insbesondere in Folge höherer Gewalt, bei Krieg, Streik und Aussperrungen, militärischen Übungen, inneren Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Ungezieferplagen, Allergien aller Art, Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz etc.
(3) Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich der örtlichen Versorgungs- und Entsorgungs-leistungen (z. B. für Wasser, Strom und sonstige Energie) insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.
(4) Der Eigentümer haftet nicht für Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten bzw. im Sanitärbereich, die durch Verschleiß oder falsche Bedienung entstanden sind.
(5) Der Eigentümer haftet nicht für Beeinträchtigungen, die sich in der Nachbarschaft und in der weiteren Umgebung ergeben, z. B. durch Nachbarn verursachten Lärm, nicht bekannte Baumaßnahmen und behördliche Badeverbote.
§ 9 Datenschutz
(1) Es gelten die auf der Website www.sweetspot-mv.de nachzulesenden Datenschutzbestimmungen.
§ 10 WLAN - Nutzungsregeln
(1) Gestattung;
Der Vermieter gestattet dem Mieter für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Netzwerks in dem Mietobjekt und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.
(2) Technische Voraussetzungen / Zugangsdaten.
Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Endgerät zur Nutzung des WLANs. Die mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden.
(3) Gefahren, Protokoll:
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer auf Nachfrage den strafverfolgenden Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft).
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung:
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einen Verstoß gegen vorliegende Vereinbarungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf mit Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
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